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Kanton Graubünden

Kantonsfahne Graubünden - Bündner Fahne kaufen

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Outdoor-Fahnen Dekoration
Artikel-Detail

Bootsfahne gedruckt 30 x 30 cm

Kanton Graubünden

  • Fahne Schweiz Kanton Graubünden
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DF03GR
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CHF 30.00 inkl. MwSt.

Schweizer und Kantonsfahnen

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Druckfahne - Lagerfahnen für Aussengebrauch. Ohne Markenbezeichnung handelt es sich um eine gedruckte Fahne, geeignet für den Aussengebrauch

Information Kanton Graubünden

Wappen, Fahnen, Flagge, Links

Kaufen einer Fahne oder Flagge mit offiziellem Wappen, heisst ein Stück bildgewordene Geschichte erwerben.

Das Wappen des Kantons Graubünden vereint Elemente aus den Wappen der alten Drei Bünde. Es stellt unten einen Steinbock dar und oben gespaltene und geviertelte Formen. Das Wappen wurde am 8. November 1932 vom Kleinen Rat festgelegt und im Februar 1933 vom Bundesrat offiziell anerkannt.

 

Die Blasonierung (Wappenbeschreibung)

"Geteilt, oben gespalten: im 1. gespalten von Schwarz und Silber; im 2. geviert von Blau und Gold, belegt mit geviertem Kreuz in verwechselten Farben; im 3. in Silber aufrechter schwarzer Steinbock."

Die Kantonsfarben wurden am 5. Mai 1803 durch den Grossen Rat in der Reihenfolge Grau-Weiss-Blau festgesetzt, wobei in der Praxis die Farbe Grau oft durch Schwarz ersetzt wird. Bei der Festlegung der Farben wurde je eine Farbe aus den Wappen der Drei Bünde übernommen: Grau steht für den Grauen Bund, Weiss für den Gotteshausbund und Blau für den Zehngerichtebund.

 

Geschichte

Von der Gründung des Freistaats der Drei Bünde bis 1803[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bis 1799 existierte kein gemeinsames Wappen für den Freistaat der Drei Bünde. Jeder der drei Bünde verwendete sein eigenes Wappen, wobei an Fassaden und auf Münzen die drei Wappen nebeneinander in der historischen Reihenfolge der Bünde dargestellt wurden. Links der Obere bzw. Graue Bund, in der Mitte der Gotteshausbund und rechts der Zehngerichtebund.

Der Obere oder Grauer Bund führte gegen Ende des 15. und zu Beginn des 16. Jahrhunderts zwei Wappen nebeneinander. Das eine Wappen zeigte ein geständertes geviertes Kreuz. Der Wappengrund war zuerst manchmal rot und das Kreuz weiss, später verschwand die rote Feldfarbe und machte einer Vierteilung von Grau bzw. Schwarz und Weiss mit einem Kreuz in gewechselten Farben Platz. Das andere Wappen zeigte einen von Grau und Weiss gespaltenen Schild mit dem Heiligen Georg als Schildhalter. Diese zweite Variante wurde seit 1505 im Bundessiegel verwendet. Die andere Variante wurde jedoch noch bis ins 18. Jahrhundert für Fassadenmalereien und die Gesamtdarstellung der Bundeswappen weiterverwendet.

Der schwarze Steinbock auf silbernem Grund als Emblem des Gotteshausbundes und Wappentier der Bischöfe von Chur wurde schon 1252 in der Churer Kathedrale dargestellt. Später wurde es durch den Bund der bischöflichen Gerichte übernommen. Als Schildhalter diente Maria in der Darstellung als Muttergottes.

 

Wappen Gotteshausbund

Das älteste Wappen des Zehngerichtenbundes zeigte in Blau ein einfaches silbernes Kreuz, wobei auch die Variante eines blauen Kreuzes in Gold und umgekehrt existierte. Als Schildhalter fungierte der «Wilde Mann», der in seiner rechten Hand eine Kreuzfahne und in seiner Linken eine entwurzelte Tanne hält. Ältere Versionen zeigen manchmal ein einfaches (nicht geviertes) Kreuz oder nur das Kreuz. Im Siegel von 1643 verwendete der Bund ein geviertes Kreuz in gewechselten Farben in einem von Blau und Gelb gevierten Schild. Neben diesen Wappenformen existierten zwei weitere Formen, die nur dann verwendet wurden, wenn die drei Bundeswappen nebeneinander dargestellt wurden: Der Wilde Mann, eine Tanne haltend, alleine oder der Wilde Mann, eine Tanne haltend, in einem gespaltenen Schild, wobei in der rechten Hälfte ein blaues Kreuz auf goldenem Grund steht.

Die drei Wappen wurden erstmals 1548 in einem Schild vereinigt dargestellt auf der Medaille von Jakob Stampfer 1548, wobei das gespaltene Wappen des Grauen Bundes im linken oberen, der Steinbock des Gotteshausbundes im rechten oberen und das einfache Kreuz des Zehngerichtebundes im unteren Feld angeordnet wurden. Dieses Design fand aber keine Verbreitung, so dass es auch in den Siegeln der Bünde bis 1799 bei der Nebeneinanderstellung der Schilde blieb.

 

Von 1803 bis zur Gegenwart

Darstellung des Stammbaums der Kantone mit altem Bündner Kantonswappen

Von der Kantonsgründung 1803 bis 1932 wurden die Wappen der Drei Bünde weiterhin nebeneinander präsentiert. Am 26. April 1803 genehmigte der Grosse Rat anlässlich des Beitritts Graubündens als Kanton zur Schweizerischen Eidgenossenschaft eine neue Zeichnung des Kantonswappens. Die drei Wappen wurden innerhalb eines Schildes nebeneinander angeordnet, wobei der Schild des Gotteshausbundes in der Mitte und im Vordergrund stand, die beiden anderen Wappen fast zur Hälfte überdeckend, rechts das Wappen des Grauen, links dasjenige des Zehngerichtebundes. Die Komposition wurde innerhalb des Schildes links vom Heiligen Georg, rechts vom Wilden Mann gehalten. Maria als Schildhalterin des Gotteshausbundes wurde weggelassen. Daneben existierte auch noch die Variante mit dem Schild des Gotteshausbundes als Oval in der Mitte, dem die beiden anderen Wappen mit Schildhaltern beigestellt waren und nur leicht überdeckt wurden.

Diese heraldisch unkorrekte und schwierig umzusetzende Wappenform blieb bestehen, bis 1895 eine Anfrage an die Bündner Regierung einging, eine Wappenscheibe für den Waffensaal des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich beizusteuern. Der Kunsthistoriker Dr. Josef Zemp wählte für die Darstellung die Form von Stampfer von 1548 wobei die heutige Anordnung der Bundeswappen zum Zug kam. Die Scheibe wurde 1896 ausgeführt und löste eine neue Diskussion um das Kantonswappen aus. Der Kantonsrat lehnte eine offizielle Ersetzung des Wappens jedoch 1911 ab. Das neue Wappen wurde jedoch fortan immer wieder verwendet, sogar in einer Broschüre der Bundeskanzlei über die Kantonswappen von 1931. Erst am 24. Mai 1932 setzte der Grosse Rat das neue Wappen als offizielles Bündner Wappen ein, wobei die drei ursprünglichen Schildhalter St. Georg, Maria und der Wilde Mann anerkannt wurden. Gegenüber dem Entwurf von Zemp von 1896 wurden die Farben des Wappens des Grauen Bundes vertauscht, so dass die schwarze Farbe im rechten Feld des gespaltenen Schildes zu stehen kam. Mit Beschluss der Bündner Regierung vom 8. November 1932 wurde die offizielle Beschreibung des Wappens festgelegt.

 

Weiterführende Information zum Kanton Graubünden (Wikipedia)

Offizielle Seite vom Kanton Graubünden

Weiterführende Informationen zur Bündner Fahne geben wir Ihnen gerne - GL.

Dekoration

Temporärer Ausseneinsatz

Outdoor

Strapazierfähig für den Ausseneinsatz

Grösse SuperFlag suitex®
30 x 30 cm CHF 30.00 -
80 x 80 cm CHF 95.00 CHF 219.00
100 x 100 cm CHF 115.00 CHF 269.00
120 x 120 cm CHF 125.00 CHF 319.00
150 x 150 cm CHF 139.00 CHF 369.00
200 x 200 cm CHF 199.00 CHF 479.00
250 x 250 cm - CHF 555.00

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Das Wappen des Kantons Graubünden vereint Elemente aus den Wappen der alten Drei Bünde. Es stellt unten einen Steinbock dar und oben gespaltene und geviertelte Formen. Das Wappen wurde am 8. November 1932 vom Kleinen Rat festgelegt und im Februar 1933 vom Bundesrat offiziell anerkannt.

 

Die Blasonierung (Wappenbeschreibung)

"Geteilt, oben gespalten: im 1. gespalten von Schwarz und Silber; im 2. geviert von Blau und Gold, belegt mit geviertem Kreuz in verwechselten Farben; im 3. in Silber aufrechter schwarzer Steinbock."

Die Kantonsfarben wurden am 5. Mai 1803 durch den Grossen Rat in der Reihenfolge Grau-Weiss-Blau festgesetzt, wobei in der Praxis die Farbe Grau oft durch Schwarz ersetzt wird. Bei der Festlegung der Farben wurde je eine Farbe aus den Wappen der Drei Bünde übernommen: Grau steht für den Grauen Bund, Weiss für den Gotteshausbund und Blau für den Zehngerichtebund.

 

Geschichte

Von der Gründung des Freistaats der Drei Bünde bis 1803[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bis 1799 existierte kein gemeinsames Wappen für den Freistaat der Drei Bünde. Jeder der drei Bünde verwendete sein eigenes Wappen, wobei an Fassaden und auf Münzen die drei Wappen nebeneinander in der historischen Reihenfolge der Bünde dargestellt wurden. Links der Obere bzw. Graue Bund, in der Mitte der Gotteshausbund und rechts der Zehngerichtebund.

Der Obere oder Grauer Bund führte gegen Ende des 15. und zu Beginn des 16. Jahrhunderts zwei Wappen nebeneinander. Das eine Wappen zeigte ein geständertes geviertes Kreuz. Der Wappengrund war zuerst manchmal rot und das Kreuz weiss, später verschwand die rote Feldfarbe und machte einer Vierteilung von Grau bzw. Schwarz und Weiss mit einem Kreuz in gewechselten Farben Platz. Das andere Wappen zeigte einen von Grau und Weiss gespaltenen Schild mit dem Heiligen Georg als Schildhalter. Diese zweite Variante wurde seit 1505 im Bundessiegel verwendet. Die andere Variante wurde jedoch noch bis ins 18. Jahrhundert für Fassadenmalereien und die Gesamtdarstellung der Bundeswappen weiterverwendet.

Der schwarze Steinbock auf silbernem Grund als Emblem des Gotteshausbundes und Wappentier der Bischöfe von Chur wurde schon 1252 in der Churer Kathedrale dargestellt. Später wurde es durch den Bund der bischöflichen Gerichte übernommen. Als Schildhalter diente Maria in der Darstellung als Muttergottes.

 

Wappen Gotteshausbund

Das älteste Wappen des Zehngerichtenbundes zeigte in Blau ein einfaches silbernes Kreuz, wobei auch die Variante eines blauen Kreuzes in Gold und umgekehrt existierte. Als Schildhalter fungierte der «Wilde Mann», der in seiner rechten Hand eine Kreuzfahne und in seiner Linken eine entwurzelte Tanne hält. Ältere Versionen zeigen manchmal ein einfaches (nicht geviertes) Kreuz oder nur das Kreuz. Im Siegel von 1643 verwendete der Bund ein geviertes Kreuz in gewechselten Farben in einem von Blau und Gelb gevierten Schild. Neben diesen Wappenformen existierten zwei weitere Formen, die nur dann verwendet wurden, wenn die drei Bundeswappen nebeneinander dargestellt wurden: Der Wilde Mann, eine Tanne haltend, alleine oder der Wilde Mann, eine Tanne haltend, in einem gespaltenen Schild, wobei in der rechten Hälfte ein blaues Kreuz auf goldenem Grund steht.

Die drei Wappen wurden erstmals 1548 in einem Schild vereinigt dargestellt auf der Medaille von Jakob Stampfer 1548, wobei das gespaltene Wappen des Grauen Bundes im linken oberen, der Steinbock des Gotteshausbundes im rechten oberen und das einfache Kreuz des Zehngerichtebundes im unteren Feld angeordnet wurden. Dieses Design fand aber keine Verbreitung, so dass es auch in den Siegeln der Bünde bis 1799 bei der Nebeneinanderstellung der Schilde blieb.

 

Von 1803 bis zur Gegenwart

Darstellung des Stammbaums der Kantone mit altem Bündner Kantonswappen

Von der Kantonsgründung 1803 bis 1932 wurden die Wappen der Drei Bünde weiterhin nebeneinander präsentiert. Am 26. April 1803 genehmigte der Grosse Rat anlässlich des Beitritts Graubündens als Kanton zur Schweizerischen Eidgenossenschaft eine neue Zeichnung des Kantonswappens. Die drei Wappen wurden innerhalb eines Schildes nebeneinander angeordnet, wobei der Schild des Gotteshausbundes in der Mitte und im Vordergrund stand, die beiden anderen Wappen fast zur Hälfte überdeckend, rechts das Wappen des Grauen, links dasjenige des Zehngerichtebundes. Die Komposition wurde innerhalb des Schildes links vom Heiligen Georg, rechts vom Wilden Mann gehalten. Maria als Schildhalterin des Gotteshausbundes wurde weggelassen. Daneben existierte auch noch die Variante mit dem Schild des Gotteshausbundes als Oval in der Mitte, dem die beiden anderen Wappen mit Schildhaltern beigestellt waren und nur leicht überdeckt wurden.

Diese heraldisch unkorrekte und schwierig umzusetzende Wappenform blieb bestehen, bis 1895 eine Anfrage an die Bündner Regierung einging, eine Wappenscheibe für den Waffensaal des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich beizusteuern. Der Kunsthistoriker Dr. Josef Zemp wählte für die Darstellung die Form von Stampfer von 1548 wobei die heutige Anordnung der Bundeswappen zum Zug kam. Die Scheibe wurde 1896 ausgeführt und löste eine neue Diskussion um das Kantonswappen aus. Der Kantonsrat lehnte eine offizielle Ersetzung des Wappens jedoch 1911 ab. Das neue Wappen wurde jedoch fortan immer wieder verwendet, sogar in einer Broschüre der Bundeskanzlei über die Kantonswappen von 1931. Erst am 24. Mai 1932 setzte der Grosse Rat das neue Wappen als offizielles Bündner Wappen ein, wobei die drei ursprünglichen Schildhalter St. Georg, Maria und der Wilde Mann anerkannt wurden. Gegenüber dem Entwurf von Zemp von 1896 wurden die Farben des Wappens des Grauen Bundes vertauscht, so dass die schwarze Farbe im rechten Feld des gespaltenen Schildes zu stehen kam. Mit Beschluss der Bündner Regierung vom 8. November 1932 wurde die offizielle Beschreibung des Wappens festgelegt.

 

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