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Kaufen einer Fahne oder Flagge mit offiziellem Wappen, heisst ein Stück bildgewordene Geschichte erwerben.
Blasonierung (Wappenbeschrieb / Beschreibung Fahnenbild) 5464 Rümikon AG
In Blau weisser Salm zwischen drei (1,2) fünfstrahligen weissen Sternen.
Flaggenfarben / Farbteilung
Blau-Weiss.
Herkunft und Deutung des Wappens
Das ‚Fischerdorf‘ Rümikon besitzt seit Jahrhunderten die Rheinfischenz, welche die Rheinstrecke auf dem ganzen Gemeindebann umfasst bis hinüber ans deutsche Ufer. Darum enthält das in der Sammlung von 1872 einmalige, querovale Gemeindesiegel einen als Salm zu deutenden Fisch in der üblichen geraden Schwimmlage. Mit Brief an das Bezirksamt vom 27. Dezember 1872 erläutert Gemeindeammann J. Fischer das Motiv wie folgt: ‚[…] die (das) Fischwappe(n) beurkundet das Eigentumsrecht der Fischerei längs des Gemeindebannes im Rhein einerseits, und andererseits zeigt es das Sinnbild des einheitlichen Geschlechtes Fischer der ortsbürgerlichen Familien und endlich die drei Sterne zwischen Wappen und Umschrift sollen die Angehörigkeit zum Aargau vorstellen […]‘. Ab 1915 wurde der Fischschwanz ohne ersichtlichen Grund heraldisch unschön gekrümmt, was nur bei einem springenden Fisch berechtigt ist. Ein entsprechender Vermerk in der Blasonierung erfolgte nicht. Im Rahmen der Wappenbereinigung 2001/2002 wurde wieder die altüberlieferte Normallage hergestellt.
Schreiben des Gemeinderats vom 20.03.2002.
Gemeinderatsbeschluss vom 13.06.2003.
Weiterführende Informationen (Wikipedia)
Quellennachweis:
- Gemeindewappen Kanton Aargau, Lehrmittelverlag des Kantons Aargau, Erstausgabe 2004.
- Wappenregister Gemeinden Aargau (Staatsarchiv)
Kaufen einer Fahne oder Flagge mit offiziellem Wappen, heisst ein Stück bildgewordene Geschichte erwerben.
Blasonierung (Wappenbeschrieb / Beschreibung Fahnenbild) 5464 Rümikon AG
In Blau weisser Salm zwischen drei (1,2) fünfstrahligen weissen Sternen.
Flaggenfarben / Farbteilung
Blau-Weiss.
Herkunft und Deutung des Wappens
Das ‚Fischerdorf‘ Rümikon besitzt seit Jahrhunderten die Rheinfischenz, welche die Rheinstrecke auf dem ganzen Gemeindebann umfasst bis hinüber ans deutsche Ufer. Darum enthält das in der Sammlung von 1872 einmalige, querovale Gemeindesiegel einen als Salm zu deutenden Fisch in der üblichen geraden Schwimmlage. Mit Brief an das Bezirksamt vom 27. Dezember 1872 erläutert Gemeindeammann J. Fischer das Motiv wie folgt: ‚[…] die (das) Fischwappe(n) beurkundet das Eigentumsrecht der Fischerei längs des Gemeindebannes im Rhein einerseits, und andererseits zeigt es das Sinnbild des einheitlichen Geschlechtes Fischer der ortsbürgerlichen Familien und endlich die drei Sterne zwischen Wappen und Umschrift sollen die Angehörigkeit zum Aargau vorstellen […]‘. Ab 1915 wurde der Fischschwanz ohne ersichtlichen Grund heraldisch unschön gekrümmt, was nur bei einem springenden Fisch berechtigt ist. Ein entsprechender Vermerk in der Blasonierung erfolgte nicht. Im Rahmen der Wappenbereinigung 2001/2002 wurde wieder die altüberlieferte Normallage hergestellt.
Schreiben des Gemeinderats vom 20.03.2002.
Gemeinderatsbeschluss vom 13.06.2003.
Weiterführende Informationen (Wikipedia)
Quellennachweis:
- Gemeindewappen Kanton Aargau, Lehrmittelverlag des Kantons Aargau, Erstausgabe 2004.
- Wappenregister Gemeinden Aargau (Staatsarchiv)