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Kaufen einer Fahne oder Flagge mit offiziellem Wappen, heisst ein Stück bildgewordene Geschichte erwerben.
Blasonierung (Wappenbeschrieb / Beschreibung Fahnenbild) 5275 Etzgen AG
In Blau über drei weissen Wellen gelbes Fährschiff, überhöht von fünfstrahligem weissem Stern.
Flaggenfarben / Farbteilung
Blau-Gelb.
Herkunft und Deutung des Wappens
1915 schrieb Walther Merz: ‚Etzgen führt unter dem Kantonswappen ein Schiffchen mit zwei Rudern!‘ Daraus hat man den falschen Schluss gezogen. Merz selbst hätte diesen unmöglichen Vorschlag gemacht. Da keine Gemeinde berechtigt ist, das ganze Kantonswappen in ihren Schild aufzunehmen, regte die Wappenkommission im Mai 1953 an, das Ruderschiff durch eine Fähre über zwei Wellenbalken zu ersetzen (Fährdienst nach dem deutschen Hauenstein, um 1448 erstmals urkundlich erwähnt), überhöht von drei Sternen. Der Gemeinderat stimmte 1953 grundsätzlich zu, wollte sich aber mit nur einem Stern begnügen, um damit die Zugehörigkeit zum Fricktal als Teil des Kantons Aargau anzudeuten. Die Gemeindeversammlung vom 13. Juni 1953 nahm dieses Wappen an. 1983 legte der Gemeinderat die Zahl der weissen Wellen verbindlich mit drei fest. Aus unbekannten Gründen und ohne formellen Beschluss drehte man später den Schiffsbug nach heraldisch links, vom Betrachter aus gesehen rechts. Am 18. Oktober 2002 bestätigte daher der Gemeinderat die 1983 beschlossene Form.
Weiterführende Informationen (Wikipedia)
Gemeindeverwaltung Mettauertal AG
Quellennachweis: Gemeindewappen Kanton Aargau, Lehrmittelverlag des Kantons Aargau, Erstausgabe 2004.
Kaufen einer Fahne oder Flagge mit offiziellem Wappen, heisst ein Stück bildgewordene Geschichte erwerben.
Blasonierung (Wappenbeschrieb / Beschreibung Fahnenbild) 5275 Etzgen AG
In Blau über drei weissen Wellen gelbes Fährschiff, überhöht von fünfstrahligem weissem Stern.
Flaggenfarben / Farbteilung
Blau-Gelb.
Herkunft und Deutung des Wappens
1915 schrieb Walther Merz: ‚Etzgen führt unter dem Kantonswappen ein Schiffchen mit zwei Rudern!‘ Daraus hat man den falschen Schluss gezogen. Merz selbst hätte diesen unmöglichen Vorschlag gemacht. Da keine Gemeinde berechtigt ist, das ganze Kantonswappen in ihren Schild aufzunehmen, regte die Wappenkommission im Mai 1953 an, das Ruderschiff durch eine Fähre über zwei Wellenbalken zu ersetzen (Fährdienst nach dem deutschen Hauenstein, um 1448 erstmals urkundlich erwähnt), überhöht von drei Sternen. Der Gemeinderat stimmte 1953 grundsätzlich zu, wollte sich aber mit nur einem Stern begnügen, um damit die Zugehörigkeit zum Fricktal als Teil des Kantons Aargau anzudeuten. Die Gemeindeversammlung vom 13. Juni 1953 nahm dieses Wappen an. 1983 legte der Gemeinderat die Zahl der weissen Wellen verbindlich mit drei fest. Aus unbekannten Gründen und ohne formellen Beschluss drehte man später den Schiffsbug nach heraldisch links, vom Betrachter aus gesehen rechts. Am 18. Oktober 2002 bestätigte daher der Gemeinderat die 1983 beschlossene Form.
Weiterführende Informationen (Wikipedia)
Gemeindeverwaltung Mettauertal AG
Quellennachweis: Gemeindewappen Kanton Aargau, Lehrmittelverlag des Kantons Aargau, Erstausgabe 2004.