
suitex® Exklusiv / Traditionell: Schweizer Handarbeit, Schweizer Stoff (Oekotex 1'000, STeP) SwissLabel - reparierbar (im 1. Jahr bei einfachem Verschleiss kostenlos)
LonglifeFlag Plus; HighTech Digitaldruck. Stabil, haltbar, brillante Farben. Stark-Stoff, Schweizer Näharbeit mit Tenara®, stärkster Nähfaden (Gore und Amman Group)
LonglifeFlag Günstiger Standard-Digitaldruck. Leicht glänzender Polyesterstoff (Gewirke) für den Ausseneinsatz bestimmt - Oekotex 100.
Kaufen einer Fahne oder Flagge mit offiziellem Wappen, heisst ein Stück bildgewordene Geschichte erwerben.
Blasonierung (Wappenbeschrieb / Beschreibung Fahnenbild) 5200 Brugg AG
In Weiss schwarze Brücke, bewehrt mit zwei bedachten schwarzen Türmen, der rechte höher und mit bedachter Pechnase.
Flaggenfarben / Farbteilung
Weiss-Schwarz.
Herkunft und Deutung des Wappens
Der Name Brugg weist auf die schon in der Römerzeit bestehende Brücke hin, die mit ihren beiden Wehrtürmen auf dem ältesten Stadtsiegel von 1311 erscheint, wie auch im Banner von 1415 auf Tafel 139 der Berner Tschachtlan-Chronik. Die einzelnen Teile des Wappenbildes erfuhren im Laufe der Zeit wesentliche Änderungen aufgrund der baugeschichtlichen Entwicklung des städtischen Wahrzeichens. Dies gereichte den Stadtbehörden nicht nur zur Freude. 1955 und 1964 versuchte der Stadtrat der Verwilderung im Wappenwesen durch die Festlegung offizieller Vorlagen für Siegel und Wappen entgegenzuwirken. Für Heft 5 der Hag Wappenmarken von etwa 1955 zeichnete Paul Boesch eine wegweisende Silhouette der Anlage, welche 1965 durch Felix Hoffmann endgültig die heutige, vereinfachte Form erhielt. Der in der Blasonierung bisher fehlende Hinweis auf den höheren rechten Turm wurde im Vorfeld dieser Publikation nachgeholt, ebenso, auf Wunsch des Stadtrates, die Erwähnung der charakteristischen bedachten Pechnase.
Bestätigung vom 15.01.2002 durch den Stadtrat. Zudem Schreiben des Stadtrats vom 16.01.2002 und 07.01.2003. Zusammenschluss mit der Gemeinde Umiken durch Fusionsvertrag und Beschlüsse des Einwohnerrats Brugg und der Einwohnergemeindeversammlung Umiken vom 27.06.2008 und durch Urnenabstimmungen vom 28.09.2008. Genehmigung durch den Grossen Rat am 24.02.2009. Rechtskraft ab 01.01.2010. Zusammenschluss mit der Gemeinde Schinznach- Bad durch Fusionsvertrag und Beschlüsse des Einwohnerrats Brugg und der Einwohnergemeindeversammlung Schinznach-Bad vom 01.12.2017 und durch Urnenabstimmung vom 04.03.2018. Genehmigung durch den Grossen Rat am 28.08.2018. Rechtskraft ab 01.01.2020.
Weiterführende Informationen (Wikipedia)
Quellennachweis:
- Gemeindewappen Kanton Aargau, Lehrmittelverlag des Kantons Aargau, Erstausgabe 2004.
- Wappenregister Gemeinden Aargau (Staatsarchiv)
Kaufen einer Fahne oder Flagge mit offiziellem Wappen, heisst ein Stück bildgewordene Geschichte erwerben.
Blasonierung (Wappenbeschrieb / Beschreibung Fahnenbild) 5200 Brugg AG
In Weiss schwarze Brücke, bewehrt mit zwei bedachten schwarzen Türmen, der rechte höher und mit bedachter Pechnase.
Flaggenfarben / Farbteilung
Weiss-Schwarz.
Herkunft und Deutung des Wappens
Der Name Brugg weist auf die schon in der Römerzeit bestehende Brücke hin, die mit ihren beiden Wehrtürmen auf dem ältesten Stadtsiegel von 1311 erscheint, wie auch im Banner von 1415 auf Tafel 139 der Berner Tschachtlan-Chronik. Die einzelnen Teile des Wappenbildes erfuhren im Laufe der Zeit wesentliche Änderungen aufgrund der baugeschichtlichen Entwicklung des städtischen Wahrzeichens. Dies gereichte den Stadtbehörden nicht nur zur Freude. 1955 und 1964 versuchte der Stadtrat der Verwilderung im Wappenwesen durch die Festlegung offizieller Vorlagen für Siegel und Wappen entgegenzuwirken. Für Heft 5 der Hag Wappenmarken von etwa 1955 zeichnete Paul Boesch eine wegweisende Silhouette der Anlage, welche 1965 durch Felix Hoffmann endgültig die heutige, vereinfachte Form erhielt. Der in der Blasonierung bisher fehlende Hinweis auf den höheren rechten Turm wurde im Vorfeld dieser Publikation nachgeholt, ebenso, auf Wunsch des Stadtrates, die Erwähnung der charakteristischen bedachten Pechnase.
Bestätigung vom 15.01.2002 durch den Stadtrat. Zudem Schreiben des Stadtrats vom 16.01.2002 und 07.01.2003. Zusammenschluss mit der Gemeinde Umiken durch Fusionsvertrag und Beschlüsse des Einwohnerrats Brugg und der Einwohnergemeindeversammlung Umiken vom 27.06.2008 und durch Urnenabstimmungen vom 28.09.2008. Genehmigung durch den Grossen Rat am 24.02.2009. Rechtskraft ab 01.01.2010. Zusammenschluss mit der Gemeinde Schinznach- Bad durch Fusionsvertrag und Beschlüsse des Einwohnerrats Brugg und der Einwohnergemeindeversammlung Schinznach-Bad vom 01.12.2017 und durch Urnenabstimmung vom 04.03.2018. Genehmigung durch den Grossen Rat am 28.08.2018. Rechtskraft ab 01.01.2020.
Weiterführende Informationen (Wikipedia)
Quellennachweis:
- Gemeindewappen Kanton Aargau, Lehrmittelverlag des Kantons Aargau, Erstausgabe 2004.
- Wappenregister Gemeinden Aargau (Staatsarchiv)